| AGB |
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| § 1 |
Geltung
1. Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für die ganze Dauer der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, also auch für künftige Bestellungen und Lieferungen. Sie tragen den Besonderheiten der Lieferbeziehungen pharmazeutischer Großhandel zu Apotheke bzw. pharmazeutischer Großhandel Rechnung.
2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht. Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
3. Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
4. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
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| § 2 |
Bestellungen, Vertragsschluss und Lieferpflichten
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, d. h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.
2. Bestellungen gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder ausdrücklich schriftlich bestätigt werden oder die Ware übersandt wird. Dann gilt der Lieferschein bzw. die Warenrechnungen als Auftragsbestätigung. Bei einer Bestellung über www.ancavion.de stellt die automatische Bestätigungsmail anlässlich des Eingangs der Bestellung keine Annahme unsererseits dar.
3. Lieferung erfolgt nur solange Vorrat reicht. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Auftragnehmer unverzüglich erstatten. Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
4. Bei Gefahrstoffen und anderen Stoffen, deren Abgabe und Anwendung gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegt, gilt die Bestellung gleichzeitig als Bestätigung dafür, dass der Kunde über alle erforderlichen Erlaubnisse für das Verwenden oder weitere In-Verkehr-Bringen verfügt bzw. die gesetzlich geforderten Anzeigen gemacht hat.
5. Ereignisse höherer Gewalt, allgemeine Versorgungsschwierigkeiten, politische Verwicklungen, Störungen bei Verkehrsunternehmen befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Pflicht zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns ferner, wenn die Ereignisse von so langer und unabsehbarer Dauer sind, dass der Verwendungszweck gefährdet ist, vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Fall haften wir nicht auf Schadenersatz, soweit uns an dem Ereignis oder den Folgen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
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| § 3 |
Nebenkosten und Rechnungen
1. Verpackungs- und Transportkosten können gesondert in Rechnung gestellt werden.
2. Einwendungen gegen den Inhalt eines Lieferscheines oder einer Rechnung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt, schriftlich geltend zu machen und zu spezifizieren. Erhebt der Kunde innerhalb der genannten Frist keine Einwendungen, so gilt der Inhalt der Lieferscheine bzw. Rechnungen als bestätigt. Waren, Lieferscheine und Rechnungen gelten 3 Tage nach dem in unserer EDV angegebenen Lieferdatum als zugegangen, es sei denn, der Kunde zeigt spätestens vier Tage nach Auftragserteilung an, dass er die Ware, den Lieferschein oder die Rechnung nicht oder nicht vollständig erhalten hat. Vorbehaltslose Zahlungen oder Zahlungen ohne spezifizierten Vorbehalt gelten ebenfalls als Genehmigung des Inhalts der bezahlten Rechnung.
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| § 4 |
Versand, Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Kunden. Die Versandart wird von uns gewählt.
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| § 5 |
Haftung wegen Mängeln, Rücknahmen
1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
2. Für Mängel leisten wir zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, die nach unserer Wahl aus Nachbesserung oder Ersatzlieferung besteht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Das Recht zur Minderung oder Rücktritt ist ausgeschlossen, solange wir uns aus nicht von uns zu vertretenden Gründen mit der Nacherfüllung in Verzug befinden. Auch bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden nur ein Recht zur Minderung und kein Rücktrittsrecht zu, wenn der Mangel nur unerheblich ist.
3. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen des Mangels (Mangelschaden) zu. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Mängeln (Mangelschaden) sind bei einer leicht fahrlässigen Verletzung unserer Pflicht zur mangelfreien Lieferung ausgeschlossen. Das gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
6. Waren aus ordnungsgemä� vorgenommenen Lieferungen können nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Für eine im Ausnahmefall von uns genehmigte Rücksendung, hat der Kunde die Kosten und die Gefahr des Transports zu tragen.
7. Die Abwicklung von Warenrücknahmen erfolgt mittels des Original-Lieferscheines unter Angabe des Rücknahmegrundes.
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| § 6 |
Haftung wegen sonstiger Pflichtverletzungen
1. Ansprüche auf Ersatz von Schäden des Kunden wegen leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. In diesem Fall ist die Ersatzpflicht auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Der Anspruch auf Ersatz von Schäden des Kunden wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch Erfüllungsgehilfen, die nicht unsere Mitarbeiter sind, ist auf das Recht auf Abtretung unserer Ansprüche gegen diesen Erfüllungsgehilfen beschränkt. Ansprüche auf Ersatz von Schäden des Kunden wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen durch unsere Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte oder gesetzliche Vertreter sind, sind auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Dieser Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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| § 7 |
Zahlung und Aufrechnung
1. Zahlungen sind mit Erhalt der Rechnung fällig. Zahlt der Kunde den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung, können wir ab dem Fälligkeitszeitpunkt die gesetzlichen Zinsen verlangen.
2. Aufrechnungen gegenüber unseren Forderungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
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| § 8 |
Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Leitungswasser- und Einbruchdiebstahlsschäden ausreichend zu versichern.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemä�en Geschäftsbetriebes zu veräu�ern. Die dem Kunden aus dem Weiterverkauf unserer Ware gegen Dritte, insbesondere gegen Krankenkassen und Abrechnungsstellen, zustehenden Forderungen tritt er hiermit in voller, bei Veräu�erung vermengter Waren in einer unserem Miteigentumsanteil entsprechenden Höhe an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde ist bis auf Widerruf ermächtigt, diese Forderungen auf unsere Rechnung einzuziehen.
3. Durch übernahme von Forderungen in eine laufende Rechnung, durch Saldierung und Anerkennung des Saldos werden der vereinbarte Eigentumsvorbehalt und die Vorausabtretung von Forderungen nicht berührt.
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| § 9 |
Sonstige Sicherheiten
Wir behalten uns vor, alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an Dritte abtreten zu können.
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| § 10 |
Freigabe von Sicherheiten
1. übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Rückübertragung der Sicherheiten in Höhe des überschusses nach unserer Wahl verpflichtet.
2. Sobald wir wegen aller unserer Ansprüche befriedigt sind, sind wir verpflichtet, die uns gewährten Sicherheiten freizugeben.
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| § 11 |
Sicherungsfall und Zusatzsicherheiten
1. Sofern der Kunde mit der Erfüllung einer Forderung von uns in Verzug ist, können wir die Gewährung weiterer werthaltiger Sicherheiten bis zur Grenze des § 10 Abs. 1 oder Barzahlung ohne jeden Abzug zu verlangen. Entspricht der Kunde unserem Sicherungs- oder Zahlungsverlangen nicht, so sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen.
2. Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 ist der Kunde auf unser Verlangen verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden, in seinem Besitz befindlichen Ware und Gegenstände sowie über den Bestand und die Person des Schuldners der an uns abgetretenen Forderungen zu erteilen. Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 2 ist der Kunde auf unser Verlangen verpflichtet und sind wir nach Androhung berechtigt, die Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.
3. Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 2 sind wir, soweit der Kunde nicht unverschuldet in Zahlungsrückstand geraten ist, berechtigt, die Ermächtigung zum Einzug der Forderungen nach § 8 Abs. 2 Satz 4 zu widerrufen sowie die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, soweit sie noch nicht bezahlt wurde, und die an uns zur Sicherheit übereigneten Gegenstände aus dem Besitz des Kunden wegzunehmen und zu diesem Zweck die Räume des Kunden zu betreten. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern wir nicht ausdrücklich schriftlich den Rücktritt erklären. Wir sind unbeschadet der Zahlungspflichten des Kunden berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware zum Nettowert, den sie für uns hat, in Anrechnung auf den Kaufpreis zu übernehmen, nachdem wir vorher dem Kunden diese Art der Verwertung unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Zahlung angedroht haben. Wir sind unter denselben Voraussetzungen befugt, die an uns zur Sicherheit übereigneten Gegenstände freihändig oder durch öffentliche Versteigerung oder, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach der Androhung widerspricht, durch Abtretung des Herausgabeanspruchs zu einem angemessenen Preis zu verwerten oder sie unter Berechnung eines angemessenen Preises selbst zu übernehmen und damit unsere Forderungen zu befriedigen. Bei der Verwahrung der uns zur Sicherheit übereigneten Gegenstände haften wir nur für die Sorgfalt bei der Auswahl des Verwahrers.
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| § 12 |
Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit
1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem durch die einzelne Bestellung und deren Annahme begründeten Rechtsverhältnis ist nach unserer Wahl unser Geschäftssitz oder der Wohnsitz des Kunden.
2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
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Hinweis zur Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, i.S.d. Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
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CPL Pharma Lager und Vertrieb GmbH, Robert-Koch-Str. 4, 64331 Weiterstadt
Geschäftsführung Thomas Fischer, Olmo Palermo, Kerem Inanc
Sitz der Gesellschaft Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 50919
Datum: 16.06.2026
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